Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter können, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgelegte Bildungsbedarfe aushändigen.
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die erforderliche Dauer und die Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus.
Der Bildungsscheck soll Beschäftigte und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.
Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) einen Zuschuss zu den Ausgaben für berufliche Weiterbildung in Höhe von 50 % (max. 500 €) zu
Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kurskosten mind. 500 € betragen müssen.
Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Interessierte
Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterbildung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie die Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre
Mitarbeiter benötigen.
Bei individuellem Zugang
1. Bedingung: Höchstgrenzen des zu versteuernden Einkommens bei individuellem Zugang
2. Bedingung: Die Nutzung ist im Zeitraum von zwei Kalenderjahren auf einen Bildungsscheck begrenzt.
Bei betrieblichem Zugang
Bedingung: Betriebe können max. 10 Bildungsschecks im Zeitraum von zwei Jahren beantragen.